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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die AGB für Logokugeln der Krebs Glas Lauscha GmbH von:

- Geschäftskunden

- Privatkunden



Allgemeine Geschäftsbedinungen für Geschäftskunden

Wenn von uns nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschließlich folgende Bedingungen:

Alle Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten auch ohne wiederholten Hinweis für künftige Lieferungen. Der Auftraggeber bestätigt diese Bedingungen durch Auftragserteilung. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch Annahme seines Auftrages nicht anerkannt.


I. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nach Bestellung des Kunden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder spätestens durch Liefe­rung an den Kunden zustande. Der Mindestbestellwert beträgt 250,00 Euro.


II. Preise

Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwert­steuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Kunde während der Fertigungs‑ bzw. Bearbeitungszeit den Auftragsgegenstand ändert oder wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Mate­rialkosten, die marktüblichen Einstandspreise bei Währungsschwankungen von mehr als 10% und die Umweltschutzkosten sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erheben. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtig wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allge­meinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt. Ver­zögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, soweit es innerhalb von 2 Monaten nach dem Preisanpassungsverlangen nicht zu einer Vereinbarung kommt, die Lieferung zu verweigern und die erbrachten Leistungen abzurechnen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, sind Preisän­derungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbar­tem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Im übrigen gilt unsere jeweils aktuell gültige Preisliste.


III. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn nicht anders vereinbart. Kosten für Eilversand gehen immer auf Kosten des Bestellers. Nachdem die Ware unsere Firma verlassen hat, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der Ware. Versandweg und Mittel sind, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich uns überlassen. Die gelieferte Ware kann nicht zurückgenom­men werden. Alle Artikel sind nur in vorgegebenen Verpackungseinheiten lieferbar. Abgaben und Steu­ererhöhungen bzw. sonstige Gebühren, die die Lieferung betreffen, werden anteilig weiter berechnet.


IV. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermö­gen, besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.


V. Lieferfrist

1) Die vereinbarte Lieferzeit ist kein Fixtermin und kann sich um ca. 2 Wochen verschieben. Erst nach einer angemessenen Nachlieferfrist kann der Auftrag mittels eingeschriebenen Briefes storniert werden.

2) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hinder­nisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

5) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.


VI. Lieferumfang

1) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht auf Über- bzw. Unterlieferung von 10 % pro Artikel vor.

2) Konstruktions‑ oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegen­stand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.


VII. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Mög­lichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


VIII. Verpackung und Versand

Die Verpackung erfolgt in den auf der Preisliste angegebenen Einheiten und ist im Preis inbegriffen, Bruchtransportversicherung ist vom Besteller zu bestellen. Die Transportversicherung beträgt, falls ge­wünscht, 1 % vom Nettowarenwert, Mindestbetrag: 2,50 Euro.


IX. Abnahme und Gefahrenübergang

1) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Lauscha an eine Lieferfirma unserer Wahl. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2) Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz we­gen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.

3) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.


X. Gewährleistung

1) Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

3) Die reklamierte Ware ist nur nach Aufforderung an uns zurückzusenden. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

4) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Reklamationen aus mangelhafter, unvollständiger oder teilweise gelieferter Ware können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.

5) Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die beim Besteller aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung entstanden sind.


XI. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknah­me nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

4) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wer­den. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtig Unsere Be­fugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die For­derungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach­kommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wer­den die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

7) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfän­dungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüg­lich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizuge­ben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

9) Soweit sich bei Geltendmachung des Herausgabebegehrens herausstellt, dass die Vorbehaltsware nicht mehr vorhanden ist, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind gegebene Wechsel sofort in bar einzulösen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.


XII. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs‑ und Erfül­lungsgehilfen.


XIII. Zahlungsbedingungen

1) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zah­lung fällig. Lieferungen erfolgen grds. gegen Vorauskasse abzüglich 3 % Skonto oder Bankeinzug. Die Lieferung gegen offene Rechnung erfolgt für bestehende Kunden nach vorheriger Vereinbarung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Die Fälligkeit bestimmt sich nach § 271 BGB, der Verzug nach § 284 III BGB.

2) Scheck‑ und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme be­darf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont‑ und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu bezahlen.

3) Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral­bank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

4) Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erfahren wir während der Vertragsdauer negatives bezüglich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder werden fällige Zahlungen nicht recht­zeitig beglichen, so werden alle Außenstände des Bestellers sofort fällig. Es steht uns auch zu, Voraus­zahlungen zu verlangen, von laufenden Verträgen zurückzutreten oder Sicherheiten zu fordern. Bei neuen Kunden wird um Mitteilung von Bank und Handelsreferenzen gebeten, ansonsten erlauben wir uns gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.

5) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-­rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist Lauscha/Ernstthal.

2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkauf­mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz in Lauscha zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über internationalen Kauf bewegli­cher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.


XV. Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.


XVI. Widerrufsbelehrung

Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat der Käufer bei Onlinebestellungen das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Krebs Glas Lauscha GmbH, Am Park 1, 98724 Lauscha/Ernstthal. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er gegebenenfalls Wertersatz leisten. Für die Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.


XVII. Sonstiges

1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedür­fen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Wenn von uns nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschließlich folgende Bedingungen:

Alle Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten auch ohne wiederholten Hinweis für künftige Lieferungen. Der Auftraggeber bestätigt diese Bedingungen durch Auftragserteilung. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch Annahme seines Auftrages nicht anerkannt.




Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Wenn von uns nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschließlich folgende Bedingungen:

Alle Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten auch ohne wiederholten Hinweis für künftige Lieferungen. Der Auftraggeber bestätigt diese Bedingungen durch Auftragserteilung. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch Annahme seines Auftrages nicht anerkannt.


I. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nach Bestellung des Kunden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder spätestens durch Liefe­rung an den Kunden zustande.


II. Preise

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwert­steuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Kunde während der Fertigungs‑ bzw. Bearbeitungszeit den Auftragsgegenstand ändert oder wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Mate­rialkosten, die marktüblichen Einstandspreise bei Währungsschwankungen von mehr als 10% und die Umweltschutzkosten sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erheben. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtig wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allge­meinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt. Ver­zögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, soweit es innerhalb von 2 Monaten nach dem Preisanpassungsverlangen nicht zu einer Vereinbarung kommt, die Lieferung zu verweigern und die erbrachten Leistungen abzurechnen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, sind Preisän­derungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbar­tem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Im übrigen gilt unsere jeweils aktuell gültige Preisliste.


III. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn nicht anders vereinbart. Kosten für Eilversand gehen immer auf Kosten des Bestellers. Nachdem die Ware unsere Firma verlassen hat, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der Ware. Versandweg und Mittel sind, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich uns überlassen. Die gelieferte Ware kann nicht zurückgenom­men werden. Alle Artikel sind nur in vorgegebenen Verpackungseinheiten lieferbar. Abgaben und Steu­ererhöhungen bzw. sonstige Gebühren, die die Lieferung betreffen, werden anteilig weiter berechnet.


IV. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermö­gen, besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.


V. Lieferfrist

1) Die vereinbarte Lieferzeit ist kein Fixtermin und kann sich um ca. 2 Wochen verschieben. Erst nach einer angemessenen Nachlieferfrist kann der Auftrag mittels eingeschriebenen Briefes storniert werden.

2) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hinder­nisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

5) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.


VI. Lieferumfang

1) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht auf Über- bzw. Unterlieferung von 10 % pro Artikel vor.

2) Konstruktions‑ oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegen­stand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.


VII. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Mög­lichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


VIII. Verpackung und Versand

Die Verpackung erfolgt in den auf der Preisliste angegebenen Einheiten und ist im Preis inbegriffen, Bruchtransportversicherung ist vom Besteller zu bestellen. Die Transportversicherung beträgt, falls ge­wünscht, 1 % vom Nettowarenwert, Mindestbetrag: 2,50 Eu


IX. Abnahme und Gefahrenübergang

1) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Lauscha an eine Lieferfirma unserer Wahl. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2) Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz we­gen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.

3) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.


X. Gewährleistung

1) Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

3) Die reklamierte Ware ist nur nach Aufforderung an uns zurückzusenden. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

4) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Reklamationen aus mangelhafter, unvollständiger oder teilweise gelieferter Ware können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.

5) Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die beim Besteller aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung entstanden sind.


XI. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknah­me nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

4) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wer­den. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtig Unsere Be­fugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die For­derungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach­kommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wer­den die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

7) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfän­dungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüg­lich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizuge­ben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

9) Soweit sich bei Geltendmachung des Herausgabebegehrens herausstellt, dass die Vorbehaltsware nicht mehr vorhanden ist, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind gegebene Wechsel sofort in bar einzulösen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.


XII. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs‑ und Erfül­lungsgehilfen.


XIII. Zahlungsbedingungen

1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse oder Bankeinzug.

2) Scheck‑ und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme be­darf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont‑ und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu bezahlen.

3) Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral­bank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

4) Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erfahren wir während der Vertragsdauer negatives bezüglich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder werden fällige Zahlungen nicht recht­zeitig beglichen, so werden alle Außenstände des Bestellers sofort fällig. Es steht uns auch zu, Voraus­zahlungen zu verlangen, von laufenden Verträgen zurückzutreten oder Sicherheiten zu fordern. Bei neuen Kunden wird um Mitteilung von Bank und Handelsreferenzen gebeten, ansonsten erlauben wir uns gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.

5) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-­rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist Lauscha/Ernstthal.

2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkauf­mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz in Lauscha zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über internationalen Kauf bewegli­cher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.


XV. Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.


XVI. Widerrufsbelehrung

Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat der Käufer bei Onlinebestellungen das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Krebs Glas Lauscha GmbH, Am Park 1, 98724 Lauscha/Ernstthal. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er gegebenenfalls Wertersatz leisten. Für die Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.


XVII. Sonstiges

1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedür­fen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.